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Bildungsgutschein: So kommen Sie zum geförderten Kurs.

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung. Hier steht, wer ihn bekommt und wie Sie vorgehen.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III, für Menschen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, gilt dieselbe Regel über das SGB II. Mit dem Gutschein suchen Sie sich einen passenden Kurs bei einem zugelassenen Bildungsträger aus.

Auf dem Gutschein stehen das Bildungsziel, die maximale Dauer, die Gültigkeit und häufig eine Region. Der Kurs, den Sie wählen, muss zu diesen Angaben passen.

Die vier Voraussetzungen

  1. Die Weiterbildung ist notwendig. Sie soll Sie beruflich eingliedern, eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen.
  2. Sie wurden vorher beraten. Das Gespräch mit Ihrer Beratungsfachkraft muss vor dem Kursbeginn stattfinden.
  3. Der Bildungsträger ist zugelassen. Er braucht eine Trägerzulassung nach AZAV.
  4. Der Kurs ist zugelassen. Jede einzelne Maßnahme hat eine eigene Zulassung mit Maßnahmenummer. Ein AZAV-zertifizierter Anbieter kann auch Kurse anbieten, die nicht gefördert werden.

Auch wenn alles erfüllt ist: Die Förderung ist eine Ermessensentscheidung. Wir klären mit Ihnen, ob Sie Anspruch haben, und wie Sie Ihr Anliegen gut begründen.

So läuft es ab

SchrittWas passiertWer
1Kurs auswählen, der zu Ihrem Ziel passt und nach AZAV zugelassen istSie, auf Wunsch mit uns
2Beratungstermin bei Arbeitsagentur oder Jobcenter vereinbaren und den Kurs mitbringenSie
3Bildungsgutschein wird ausgestellt, mit Ziel, Dauer und GültigkeitArbeitsagentur oder Jobcenter
4Gutschein vor Kursbeginn beim Bildungsträger einreichenSie
5Kurs beginnen, die Abrechnung läuft direkt zwischen Träger und BehördeBildungsträger

Was übernommen werden kann

Neben den Lehrgangskosten können nach § 83 SGB III auch Fahrkosten, Kosten für die Betreuung von Kindern sowie bei auswärtiger Unterbringung Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen werden. Während der Weiterbildung kann Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung gezahlt werden. Was genau gilt, steht in Ihrem Bescheid.

Bildungsgutschein für Beschäftigte

Der Bildungsgutschein ist nicht nur für Arbeitslose gedacht. Nach § 82 SGB III können auch Beschäftigte gefördert werden, wenn die Weiterbildung über eine reine Anpassung am Arbeitsplatz hinausgeht und mehr als 120 Stunden dauert. Je nach Betriebsgröße beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten. Dieses Modell ist auch als Qualifizierungschancengesetz bekannt.

Typische Stolpersteine

  • Der Kurs wird gebucht, bevor das Beratungsgespräch stattgefunden hat.
  • Der Anbieter ist AZAV-zertifiziert, der gewählte Kurs aber nicht zugelassen.
  • Die Gültigkeit des Gutscheins läuft ab, bevor ein Kurs gefunden ist.
  • Die Kursdauer passt nicht zur Dauer auf dem Gutschein.

Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber, etwa im Beitrag Bildungsgutschein beantragen.

Häufige Fragen

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern, und wenn sie sich vorher beraten lassen. Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht, wendet sich an das Jobcenter. Beschäftigte können unter den Voraussetzungen von § 82 SGB III ebenfalls gefördert werden. Es ist eine Ermessensentscheidung, ein automatischer Anspruch besteht nicht.

Was bezahlt der Bildungsgutschein?

Die Lehrgangskosten des zugelassenen Kurses. Daneben können Fahrkosten, Kosten für die Betreuung von Kindern und bei Kursen außerhalb des Wohnorts auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen werden (§ 83 SGB III). Was im Einzelfall übernommen wird, steht im Bescheid.

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

Die Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein selbst. Innerhalb dieser Frist müssen Sie einen passenden Kurs finden und den Gutschein beim Bildungsträger einreichen. Auf dem Gutschein stehen außerdem das Bildungsziel, die maximale Dauer und oft eine Region. Der Kurs muss zu diesen Angaben passen.

Kann ich den Kurs selbst aussuchen?

Ja, innerhalb der Vorgaben auf dem Gutschein. Sie wählen den Kurs und den Bildungsträger, solange der Kurs nach AZAV zugelassen ist und zum Bildungsziel passt. Genau dabei helfen wir: Wir zeigen Ihnen Kurse, die in Frage kommen, und bereiten mit Ihnen das Gespräch vor.

Mein Antrag wurde abgelehnt. Was nun?

Lassen Sie sich die Gründe erklären und fragen Sie nach einem schriftlichen Bescheid. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Oft hilft es, besser zu begründen, warum genau diese Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, etwa mit konkreten Stellenanzeigen.

Kostet Ihre Beratung etwas?

Nein. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos. Wir arbeiten mit ausgewählten Bildungsträgern zusammen und erhalten von ihnen eine Vergütung, wenn Sie dort einen Kurs beginnen. Das sagen wir offen, damit Sie unsere Empfehlungen einordnen können.

Quellen

Die Rechtsgrundlagen und offiziellen Stellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Links zuletzt geprüft am .

  1. § 81 SGB III: Grundsatz der Förderung beruflicher WeiterbildungBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 83 SGB III: WeiterbildungskostenBundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. Förderung der beruflichen WeiterbildungBundesagentur für Arbeit

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Ob Sie gefördert werden, entscheidet Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter im Einzelfall. Stand: 06.11.2026.